Schulweg - So kommt ihr Kind zur Schule

Alle Kinder sollten zu Fuß zur Schule kommen oder, wenn man eine Buskarte besitzt, mit dem Schulbus fahren und nicht mit dem Auto gebracht werden. Dadurch können sie ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben und das Stillsitzen in der Schule fällt nicht so schwer. Mit dem Fahrrad sollen die Kinder erst nach bestandener Fahrradprüfung zur Schule fahren, also frühestens ab Anfang Klasse 4. Sollte Ihr Kind Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben, ist es auf dem Schulweg nicht versichert, wenn es mit dem Fahrrad fährt!

Kinder aus einem Wohngebiet können gemeinsam in Gruppen gehen. Anfangs sollten sich die Eltern absprechen, wer diese Kinder begleitet. Allmählich sollte diese Begleitung aber reduziert werden, damit die Kinder den Weg selbstständig zurücklegen können. Zur Überquerung der Straßen sollten möglichst nur sichere Übergänge benutzt werden, das sind Zebrastreifen und Ampeln. Das gute Vorbild der Erwachsenen ist besonders hervorzuheben.
Sonstige/fußstapfen.jpg


Gelbe Füße auf einigen Bürgersteigen zeigen an, dass hier die Straßen relativ sicher überquert werden können.

Dabei ist zu beachten:
Stehen bleiben – links, rechts, links schauen.
Ist die Straße frei, bzw. die Ampel auf grün:
Zügig die Straße überqueren.

Bevor die Schule nach den Sommerferien für Ihr Kind beginnt, sollten Sie den Schulweg mit Ihrem Kind üben (d.h. vor oder in den Sommerferien) und es auf wichtige Punkte hinweisen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig losgeht.


Bitte bedenken Sie, dass der Buenser Weg eine verkehrsberuhigte Zone ist und der Schulweg für alle Kinder möglichst sicher sein soll. Bitte tragen Sie dazu bei und bringen Ihr Kind auf keinen Fall mit dem Auto zur Schule.

Hinweis zum Fahrradfahren

Sonstige/fahrrad.jpg

Ab einem bestimmten Alter möchten die Kinder von sich aus gerne mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren ist jedoch erst ab der erfolgreich absolvierten Fahrprüfung (Anfang Klasse 4) erlaubt und sinnvoll. Bitte achten Sie auf das Tragen eines Helmes und die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrads.




HVV Karten

Schülerfahrkarten können nur noch online direkt beim Landkreis beantragt werden:

https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/schuelerbefoerderung
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