HVV - Karten

Anträge für HVV-Schülerfreifahrtkarten erhalten Sie nur noch online über den Landkreis. Voraussetzung für die Ausstellung durch
den Landkreis Harburg ist, dass der Schulweg für Grundschüler mehr als 2 km beträgt.
Sie können wie folgt eine Karte beantragen:

• portal.landkreis-harburg.de
• im blauen Suchfenster eingeben: Schüler
• Schülerfahrtkosten auswählen
• Zur Beantragung auswählen
• Datenschutzabfrage akzeptieren
• Erstbeantragung oder Ersatzantrag

Krankmeldungen

Im Idealfall erfährt die Klassenlehrerin vor Unterrichtsbeginn, warum ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Das heißt, es wäre schön, wenn Sie vor 8 Uhr anrufen: 04181-300 990. Sollten wir nicht persönlich telefonieren können, läuft ein Band, auf dem Sie dann die Nachricht hinterlassen – bitte den Grund nennen und nicht den Nachnamen des Kindes und die Klasse vergessen!

Sie können auch eine Mail schicken an: info@heideschule.de

Falls Ihr Kind während der Schulzeit erkrankt oder einen Unfall erleidet:

Wir telefonieren mit den Eltern und besprechen das weitere Vorgehen. Meist reichen ein bisschen Ruhe und/oder eine kurze Zeit in unserem Krankenzimmer aus, damit es den Schülern besser geht. Es kann jedoch auch vorkommen, dass wir Sie bitten, Ihr Kind abzuholen und ärztlich untersuchen zu lassen.

Wir lassen die Kinder nicht allein nach Hause gehen, es sei denn, es wird von Fall zu Fall persönlich mit uns abgesprochen. Sollten wir Sie nicht erreichen können, entscheiden wir, ob wir das Krankenhaus einschalten, bzw. einen Kranken- oder Rettungswagen rufen.

Wenn Sie am Nachmittag eine eventuell in der Schule entstandene Verletzung Ihres Kindes feststellen, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf und informieren Sie uns!

Mit dem Fahrrad zur Schule?

Mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren ist erst ab der erfolgreich absolvierten Fahrprüfung (Anfang Klasse 4) erlaubt und sinnvoll. Bitte achten Sie auf das Tragen eines Helmes und die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrads.

Sollte Ihr Kind Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben, ist das Fahrrad bei einem Unfall nicht versichert.

Haftung

Die Schule haftet nicht für persönliche Dinge unserer Schülerinnen und Schüler (z. B. Fahrräder, Radteile, Kleidung, Schmuck, Geld, Sammelkarten etc.).

Das Mitbringen von elektronischen Kleingeräten wie Handys, MP3-Playern etc. ist verboten.

Öffnungszeiten des Schulbüros

Montag - Freitag
von 8.00 Uhr - 14.00 Uhr
in der regulären Schulzeit
(nicht an Brücken- und Feiertagen sowie in den Ferien)
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